Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gandersheimer Domfestspiele
-Stand: 01. November 2025-
1) Allgemeines
Bei den Gandersheimer Domfestspielen handelt es sich um ein Freilichttheater. Veranstalter sind die Gandersheimer Domfestspiele gemeinnützige GmbH, Stiftsfreiheit 14, 37581 Bad Gandersheim (nachfolgend auch „Festspiele“ oder „Veranstalter“). Die vom Veranstalter aufgeführten Veranstaltungen finden Open-Air statt, d.h. Bühne und Zuschauerraum sind nicht überdacht. Wir empfehlen allen Gästen, sich auf „Wind und Wetter“ einzurichten, gespielt wird bei (fast) jeder Witterung. Studioproduktionen finden im Innenbereich des Probenzentrums statt und sind wetterunabhängig.
2) Kartenbestellungen
- Kartenbestellungen können über unseren Ticketshop auf der Homepage, unsere Ticketplattform, unsere Vorverkaufsstellen oder über unsere Kartenzentrale zu den dort genannten Zahlungsbedingungen erst nach dem offiziellen Vorverkaufsbeginn bearbeitet werden.
- Frühzeitige Kartenbestellungen und Gutscheineinlösungen sichern die Erfüllung der Platzwünsche. Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich ausgewählt. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die gewünschte Preisgruppe vergriffen sein, erhält der Bestellende Mitteilung und ein Angebot nach bestmöglicher Verfügbarkeit.
- Bestätigte Buchungen können nicht mehr geändert werden. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Übersendung der Eintrittskarten. Die Versandkostenpauschale der Kartenzentrale beträgt 5 € je Auftrag.
- Beim Einlösen von Geschenkgutscheinen ist eine Bargeldrückerstattung ausgeschlossen.
- Kurzfristig bestellte Karten, die nicht mehr zugeschickt werden können, werden an der Abendkasse hinterlegt. An der Abendkasse hinterlegte Karten sind innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn in der Kartenzentrale abzuholen. Werden die dort hinterlegten Karten nicht rechtzeitig abgeholt, verfallen diese ausnahmslos.
- Unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten sind diese zu überprüfen und Reklamationen per E-Mail (kartenzentrale@gandersheimer-domfestspiele.de) oder Post geltend zu machen.
- Bei Verkauf am Schalter sind die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen und Reklamationen unmittelbar geltend zu machen.
- Bei Kartenbuchungen über den Ticketing-Partner der Gandersheimer Domfestspiele gelten für den Vertrieb ggf. deren AGBs und ggf. andere Preiskomponenten z.B. für Vorverkaufs,- Service- und Vertriebsgebühren. Diese sind während des Bestellvorgangs über die Buchungsplattform einsehbar.
3) Ermäßigungen
- Ermäßigungen sind durch Veröffentlichung unserer Ticketpreise auf der Homepage sowie im Ticketsystem vor Abschluss des Kaufes ersichtlich.
- Die Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist beim Kauf der Karten anzugeben.
- Nach der Buchung wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt.
- Doppelrabattierungen sind hierbei grundsätzlich ausgeschlossen.
- Bei der Einlasskontrolle ist unaufgefordert ein gültiger Ermäßigungsnachweis vorzuzeigen. Ist ein Ermäßigungsnachweis nicht vorhanden oder besitzt keine Gültigkeit mehr, muss an der Abendkasse der entsprechende Aufpreis vor Aufführungsbeginn nachgezahlt werden.
4) Rückgabe von Eintrittskarten
- Beim Verkauf von Eintrittskarten / Gutscheinen an der Abendkasse am Schalter des Veranstalters liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB und kein Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b BGB vor. Dem Kunden stehen in diesem Fall kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht zu. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verkauf von Eintrittskarten / Gutscheinen für eine Veranstaltung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht.
- Ein Umtausch oder Rückgabe erworbener Eintrittskarten ist nicht möglich. Für nicht in Anspruch genommene Karten wird kein Ersatz gewährt. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten.
- Für bei der Kartenzentrale registrierte Personen können Ersatzbescheinigungen für abhandengekommene oder vergessene Karten gegen Gebühr von 5 € je Karte ausgestellt werden, wenn ein Kaufnachweis vorgelegt wird, aus dem Reihe und Platz der verlorenen Karte hervorgehen. Bei der Ausstellung einer Ersatzbescheinigung behält die Originalkarte ihre Gültigkeit und bei Vorlage vorrangigen Platzanspruch. Wer eine Ersatzbescheinigung erhält, verpflichtet sich, die Festspiele von eventuellen daraus entstehenden Ansprüchen von Besitzenden der Originalkarten freizustellen.
5) Audiovisuelle Aufzeichnungen
- Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist – nicht zuletzt aus urheberrechtlichen Gründen – ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung verboten. Bei Zuwiderhandlungen können Gäste aus der Spielstätte verwiesen werden und es wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von den Festspielen festzusetzen ist, höchstens jedoch 3.000 € je Einzelfall.
- Bei audiovisuellen Aufzeichnungen von Aufführungen durch die / oder im Auftrag der Festspiele ist es möglich, dass einzelne Personen als Teil des Publikums im Bild erscheinen. In diesem Fall sind diese einverstanden, dass die Festspiele diese Aufzeichnungen inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt verwertet. Dies trifft auch auf das Anfertigen und Vervielfältigen von Fotos durch die Festspiele bzw. autorisierte Dritte zu, auf denen Personen des Publikums erkennbar sind. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
6) Bei der Veranstaltung gilt:
- Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Gast eine eigene Eintrittskarte für einen Sitzplatz hat.
- Der Einlass erfolgt i.d.R. frühestens 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Gäste, die nach Beginn der Aufführung kommen, haben keinen Anspruch auf Einlass, bzw. können nicht mehr mit Zuweisung der erworbenen Plätze rechnen.
- Säuglinge und Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erhalten auch in Begleitung keinen Zutritt.
- Rollstühle: Für Rollstuhlnutzende stehen ausschließlich spezielle Rollstuhlplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Es empfiehlt sich, diese Plätze rechtzeitig ausschließlich über die Kartenzentrale zu buchen. Bei ausverkauften Vorstellungen werden die Rollstuhlplätze bis max. 2 Wochen vor dem Vorstellungstermin freigehalten, danach gelangen diese in den freien Verkauf. Begleitpersonen sitzen neben dem Rollstuhlplatz. Rollstuhlplätze werden nach Preisgruppe I abgerechnet. Bei Merkzeichen B ist die Begleitung frei. Nicht für einen Rollstuhlplatz angemeldete Rollstuhlnutzende haben keinen Anspruch auf Einlass. Preise und Sitzplätze für Rollstuhlplätze sind auf unserer Homepage, unserem Ticketsystem sowie innerhalb der Kartenzentrale ersichtlich.
- Speisen und Getränke: Speisen jeglicher Art sind im Zuschauerraum nicht gestattet. Ausschließlich nicht alkoholische Getränke können in unzerbrechlichen Kunststoffgefäßen mit in den Zuschauerraum genommen werden.
- Fotografieren und Mobiltelefon: Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Mobiltelefone und Geräte, die geeignet sind die Vorstellung zu stören (z. B. elektronische Uhren) müssen während der Vorstellung ausgeschaltet sein.
- Benutzung von (Regen-) Schirmen während der Vorstellungen ist, um die Sicht der übrigen Gäste nicht zu beeinträchtigen sowie aus Sicherheitsgründen, auch bei Niederschlag nicht gestattet. Bei Vor- und Nachmittagsvorstellungen gilt das auch hinsichtlich des Sonnenschutzes.
- Sicherheit: Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen (z.B. Stockschirmen, Kinderwagen, Babytaschen, Kühltaschen) pyrotechnischen Gegenständen, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen ist untersagt, auch Tiere (Ausnahme: staatlich ausgebildete Assistenzhunde) sind nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Theatergelände erfolgen. Die Festspiele sind berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen. Der Theaterbetrieb behält sich Kontrollen durch eigenes oder fremdes Sicherheitspersonal beim Einlass ausdrücklich vor. Größere Taschen und / oder Rucksäcke dürfen nicht mit in die Vorstellung genommen werden.
- Rollatoren und andere Gehhilfen: Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet Rollatoren und andere sperrige Gehhilfen (z.B. zweihändige) mit in den Zuschauerraum zu nehmen. Diese können vor Betreten der Zuschauertribüne in einem ausgewiesenen Bereich abgestellt werden.
- Platzanspruch: Die Festspiele behalten sich vor, den Gästen einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es aus Gründen, die von ihnen nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls wird die Differenz erstattet. Die Festspiele behalten sich darüber hinaus in Ausnahmefällen vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen einen anderen Platz zuzuweisen.
- Ausübung des Hausrechtes: Gäste können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Zuschauende belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus können die Festspiele gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet. Das Hausrecht wird von autorisiertem Personal der Gandersheimer Domfestspiele ausgeübt.
- Rauch- und Dampfverbot: Innerhalb unserer Spielstätten sowie den dazugehörigen Backstage- und Technikbereichen herrscht ein absolutes Rauch- und Dampfverbot.
7) Abbruch oder Absage der Aufführung
- Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. abzubrechen. Die Entscheidung darüber wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Festspielleitung getroffen und dem Publikum vor Ort mitgeteilt. Falls eine begonnene Aufführung von der Festspielleitung aus vorstehenden Gründen abgebrochen werden muss, besteht, wie bei Freilichttheatern üblich, kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
- Muss eine Vorstellung vor Beginn aus vorgenannten Gründen abgesagt werden, wird über die Umtausch- oder Erstattungsbedingungen unmittelbar vor Ort informiert. Besonderer Hinweis: Gruppenkarten können nur geschlossen umgetauscht bzw. zurückgegeben werden.
8) Datenschutz
- Sämtliche übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Der Veranstalter verarbeitet die persönlichen Daten der Gäste zur Erfüllung des Vertrags und somit zur Erfüllung aller vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
- Die Datenerhebung sowie die Verarbeitung der Daten ist für die Erfüllung des Vertrags notwendig und beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke der Leistung nicht mehr benötigt werden, es sei denn, der Veranstalter ist verpflichtet, sie gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 c DSGVO aufgrund steuer- oder handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder Dokumentationspflichten aufzubewahren, oder wenn der Betroffene einer längeren Datenspeicherung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 a DSGVO zugestimmt hat. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte aus anderen Gründen als zur Erfüllung des Vertrages wird nicht erfolgen.
- Der Betroffene ist berechtigt, Auskunft über die persönlichen Daten zu erhalten, die der Veranstalter gemäß Art. 15 DSGVO verarbeitet. Außerdem kann der Betroffene jederzeit und ohne Angabe von Gründen seine Daten einsehen und gegebenenfalls die Nachbesserung nach Art. 16 DSGVO und/oder die Löschung nach Art. 17 DSGVO und/oder die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach Art. 18 DSGVO verlangen. Der Betroffene kann auch sein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO und/oder sein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO ausüben, und/oder eine einmal erteilte Zustimmung zur Nutzung seiner Daten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Darüber hinaus hat der Betroffene das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO einzureichen.
- Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://gandersheimer-domfestspiele.de/datenschutz/ zu finden.
9) Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung von dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
10) Verbraucherschlichtung
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Bad Gandersheim, 1. November 2025
gez. die Geschäftsführung
Gandersheimer Domfestspiele gGmbH









